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Was das neue Bürokratieentlastungsgesetz bringt

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat das Ziel, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) in Deutschland administrativ zu entlasten und gleichzeitig die Digitalisierung voranzutreiben. Die Änderungen im Gesetz betreffen mehrere Bereiche und bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmen und die Steuerberatung.

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Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

14. August 2024 Die Corporate Sustainability Reporting Directive der EU bringt neue Berichtspflichten für Kapitalgesellschaften Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Berichterstattungspflicht für in der EU tätige…
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