Stiftungsberatung – Vermögensgestaltung mit einer Stiftung
Alle Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit, auf legale Weise Steuern zu sparen. Das gilt auch für Stiftungen, die gleichzeitig eine Chance zur Vermögensgestaltung bieten, wobei zwischen privat- und gemeinnützigen Stiftungen unterschieden wird. Knapp über 90 Prozent der rechtsfähigen Stiftungen sind laut dem Bundesverband deutscher Stiftungen der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl verpflichtet. Bei dem verbleibenden Prozentsatz handelt es sich um privatnützige Stiftungen, die den Interessen eines geschlossenen Personenkreises dienen.
Privat- und gemeinnützige Stiftungen
Gemeinnützige Stiftungen sind rechtsfähige Körperschaften, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen. Ihr Hauptziel ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Förderung beispielsweise von kulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Zielen, die der Allgemeinheit zugutekommen. Beispiele sind Stiftungen im Bereich von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Tierschutz, Umwelt- und Naturschutz. Das bedeutet, dass das Stiftungskapital nur für die Verwirklichung des jeweiligen Stiftungsziels verwendet werden darf.
Im Gegensatz dazu dienen privatnützige Stiftungen dazu, die Förderung einem begrenzten Personenkreis zukommen zu lassen. Gehören zu diesem begünstigten Personenkreis Verwandte wie Kinder und Enkel, handelt es sich um eine Familienstiftung. Sie ist ein beliebtes Konstrukt, um beispielsweise die Besitzverhältnisse und die Nachfolge in Unternehmen für folgende Generationen zu regeln.
Mit einer Stiftung legale Regeln zur Vermögensgestaltung nutzen
Ein gängiges Vorurteil ist, dass nur äußerst wohlhabende Menschen Stiftungen gründen. Neben der Absicherung der Familie und dem Wunsch Gutes zu tun, gibt es weitere Gründe, sich für eine Stiftung zu entscheiden, nämlich diese:
- Sie können den Zweck einer Stiftung selbst festlegen und auf diese Weise sicherstellen, dass Ihr Vermögen oder Erspartes ausschließlich für diesen Zweck verwendet wird.
- Als Stiftungsgründer bzw. -gründerin haben Sie außerdem die Freiheit, die Stiftung nach Ihren Vorstellungen zu benennen. Mit Ihrem Namen können Sie sich selbst oder einer anderen ehrenwerten Person ein Denkmal setzen.
- Möchten Sie, dass Ihre Kinder lediglich den Pflichtteil erhalten, oder haben Sie keine eigenen Kinder, können Sie Ihren Nachlass individuell über eine Stiftung regeln.
- In § 58 Nr. 6 AO (Abgabenordnung) ist der Zugriff auf das Stiftungsvermögen geregelt. Danach darf bis zu einem Drittel des Einkommens der Stiftung für eigene Zwecke genutzt werden, zum Beispiel für den Unterhalt der stiftenden Person und ihrer nächsten Angehörigen. Diese Regelung dient insbesondere dazu, das Andenken des Stifters bzw. der Stifterin zu erhalten, wobei der Zugriff in angemessener Weise erfolgen sollte.
- Besonders interessant sind die steuerlichen Vorteile. Zunächst einmal gelten für Stiftungen dieselben steuerlichen Spielregeln wie für andere Körperschaften, deren Einkommen mit 15 Prozent Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Gewerbesteuer besteuert werden. Im Falle von Ausschüttungen fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer an.
- Familienstiftungen zahlen lediglich rund 15,8 Prozent Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen sowie andere Einkünfte, sofern keine Gewerbesteuer anfällt. Im Gegensatz dazu werden im Privatbesitz des Stifters oder der Stifterin befindliche Mieteinnahmen mit dem individuellen Einkommensteuersatz bis zu einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent besteuert. Da die Abgeltungssteuer nur im Falle der Ausschüttung fällig wird, kann mithilfe einer Familienstiftung langfristig Vermögen erhalten und in gewissem Umfang aufgebaut werden.
Mit unserem wlw-Partner Philipp Wünsch haben Sie einen zertifizierten Stiftungsberater an Ihrer Seite, der mit der Zertifizierung seine Beratungsschwerpunkte um stiftungsspezifische Themen erweitert hat.
Dazu gehören:
- Familienstiftungen
- Bilanzierung und Erhalt von Stiftungsvermögen
- Besteuerung von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
- Rechnungslegung in gemeinnützigen Organisationen
Haben Sie steuerrelevante Fragen rund um die Themen Stiftung, Verein oder gemeinnützige Organisationen oder wünschen eine ausführliche Beratung, kontaktieren Sie uns zwecks Terminvereinbarung per E-Mail an info@wlw-partner.de. Wir freuen uns auf Sie!