Unsere Leistung: Steuerstrafrecht

wlw – Ihr Partner mit Expertise

wlw Partner Philipp Wünsch verfügt aus seiner ehemaligen Tätigkeit als Steuerfahnder im Bereich Steuerstrafrecht über langjährige Erfahrung und Expertise. Wir können Sie sowohl mit steuerlichem als auch strafrechtlichem Know-how bereits während des Ermittlungsverfahrens bestens vertreten und arbeiten dabei eng mit Ihrem Steuerberater und Strafverteidiger zusammen. Sofern ein Sachverhalt noch berichtigt werden kann, kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht. Der Gesetzgeber hat die Hürden in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren jedoch enorm verschärft. Auch hier können wir Sie mit steuerstrafrechtlichen Spezialkenntnissen und Erfahrung aus großen Projekten neben Ihrem Steuerberater und Fachanwalt für Strafrecht unterstützen.

Gegenüber unseren eigenen Mandanten darf ein möglicher strafrechtlicher Vorwurf gar nicht erst aufkeimen. Deshalb behalten wir für Sie stets den Überblick und stehen Ihnen in jeder denkbaren Fallkonstellation mit einem ganzheitlichen und individuell auf Sie abgestimmten Beratungsansatz zur Seite.

Ihr Ansprechpartner bei wlw: Philipp Wünsch