Mit verbesserten Prozessen Mehrwert schaffen
Grundsätzlich sind alle Unternehmer gem. §130 OWiG verpflichtet, ein internes Kontrollsystem (IKS) einzurichten, zu unterhalten und zu kontrollieren. Im ersten Schreiben des BMF vom 14.11.2014 zu den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) heißt es dazu: „Für die Einhaltung der Ordnungsvorschriften hat der Steuerpflichtige Kontrollen einzurichten, auszuüben und zu protokollieren.“ Bestandteile eines Steuer IKS sind u.a. eine dokumentierte Kassieranweisung oder eine Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen und Aufbewahrung von papierhaften Belegen.
Wir erstellen für Sie die erforderlichen steuerlichen Verfahrensdokumentationen und unterstützen Sie bei der Umsetzung der entsprechenden Anforderungen. Unsere Beratung soll dabei nicht nur den Betriebsprüfer oder die Kassennachschau zufriedenzustellen, sondern Ihrem Unternehmen mit verbesserten Prozessen einen entscheidenden Mehrwert schaffen.