Abschlussprüfung

Das Rechnungswesen und die damit verbundenen Tätigkeiten rund um den Jahresabschluss von Unternehmen haben eine Vielzahl von Anforderungen zu erfüllen. Die Zahlen und Berichte, die daraus resultieren, müssen rechtskonform sein, damit rechtliche Sanktionen vermieden werden. Zudem hat der Jahresabschluss auch die Funktion, den Unternehmenserfolg zu bewerten und hieraus eine Strategie für die Zukunft ausrichten zu können.

Was ist eine Jahresabschlussprüfung?

Eine Jahresabschlussprüfung ist eine Prüfung des Jahresabschlusses eines Unternehmens, die am Ende des Geschäftsjahres durchgeführt wird. Die Prüfung wird von einem Abschlussprüfer, in der Regel einem Wirtschaftsprüfer, durchgeführt und soll sicherstellen, dass der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt wurde.

Die Prüfung ist besonders wichtig, da sie Transparenz und Vertrauen in die finanzielle Berichterstattung des Unternehmens schafft. Bei Kapitalgesellschaften und bestimmten anderen Unternehmen ist die Jahresabschlussprüfung gesetzlich vorgeschrieben, wenn sie bestimmte Größenkriterien erfüllen. Der Abschlussprüfer gibt am Ende der Prüfung einen Bestätigungsvermerk oder einen Versagungsvermerk ab, je nachdem, ob der Jahresabschluss den Anforderungen entspricht oder nicht.

Warum und wann sollte bzw. muss ich einen Abschlussprüfer beauftragen?

Eine freiwillige Jahresabschlussprüfung, die Sie eigeninitiativ beauftragen, hat einen ähnlichen Umfang wie eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung. Durch die freiwillige Prüfung können Sie Banken und Gesellschafter von der Richtigkeit des von Ihnen Aufgestellten und dann geprüften Jahresabschluss überzeugen.

Die gesetzliche Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB ist für alle Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellten Personengesellschaften verpflichtend, wenn die Gesellschaft als mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft einzuordnen ist.

Durch die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer ist der aufgestellte Jahresabschluss als Informationsquelle verlässlicher als ohne Prüfung.

Wie läuft eine Jahresabschlussprüfung ab?

Bei der Prüfung von Jahresabschlüssen wendet der Wirtschaftsprüfer einen risikoorientierten Prüfungsansatz an. Hierbei geht es darum, mögliche Risiken zu erkennen und aufzudecken. Diese werden ausgehend von der Branche, der Unternehmensgröße oder wirtschaftlichen Struktur des Unternehmens ermittelt. Einen weiteren Einfluss hierauf haben unter anderem interne Prozesse, die Unternehmensstruktur oder die Geschäftspartner des Unternehmens.  Der Prüfer analysiert zunächst die inhärenten Risiken im Unternehmen und bewertet das interne Kontrollsystem. Basierend darauf plant er Prüfungshandlungen, um mit hinreichender Sicherheit sein Prüfungsurteil abgeben zu können.

Wie ist der Umfang einer Jahresabschlussprüfung?

Der Umfang der Prüfung ist individuell. Er hängt neben Unternehmensgröße und -branche auch von der Qualität des Rechnungswesens ab. Man kann grundsätzlich sagen: Je besser, transparenter und professioneller Ihr Rechnungswesen aufgestellt ist, desto zügiger kann die Prüfung abgewickelt werden.

Konzernabschlussprüfung

Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss eines Konzerns. Indem er die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns darstellt, soll er sowohl den Angehörigen des Konzerns als auch externen Adressaten zur Information und zur Entscheidungsfindung dienen. Zur Erstellung des Konzernabschlusses werden zunächst die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen vereinheitlicht und zu einem Summenabschluss zusammengeführt. Dieser wird anschließend durch Konsolidierungsmaßnahmen um die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen bereinigt. Nach der Einheitsfiktion ist ein Konzernabschluss so darzustellen, als ob der Konzern ein einheitliches Unternehmen wäre.
Der Konzernabschluss wird zusätzlich um eine Kapitalflussrechnung und eine Eigenkapitalveränderungsrechnung ergänzt.
Dieser Konzernabschluss wird dann anschließend nach den gleichen Grundsätzen wie denen der Jahresabschlussprüfung von einem Wirtschaftsprüfer geprüft.

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