Finanzbuchhaltung

Eine unserer Kernkompetenzen für unsere Kunden ist die Finanzbuchhaltung. Sie ist die wichtige Basis für einen soliden und rechtskonformen Jahresabschluss, die Umsatzsteuervoranmeldung und ein effektives Controlling.

Finanzbuchhaltung (FiBu): Was ist das eigentlich genau?

In der Finanzbuchhaltung werden die Geschäftsvorfälle eines Unternehmens sachlich und monetär exakt abgebildet. Die Form der Buchhaltung – auch unter dem Kürzel FiBu bekannt – berücksichtigt also ausschließlich Aktivitäten des Unternehmens, die in Zahlen ausgedrückt werden können. Die FiBu ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens, zu dem auch die die Kostenrechnung zählt.

Besteht eine Verpflichtung zur Buchführung?

Gemäß § 238 des Handelsgesetzbuchs sind alle Kaufleute verpflichtet, Bücher zu führen und ihre Handelsgeschäfte sowie ihren Vermögensstand gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) klar und vollständig aufzuzeichnen. Diese Pflicht gilt auch für Unternehmen, die nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zur Buchführung verpflichtet sind.

Die Buchführungspflicht dient der Transparenz, der Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen und der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Sie umfasst die Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen, die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die Aufbewahrung von Belegen und Unterlagen.

Umsatzsteuervoranmeldung

Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, müssen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Diese erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise. In der Umsatzsteuervoranmeldung werden die Umsätze und Vorsteuerbeträge erfasst. Auf dieser Grundlage berechnet das Finanzamt die zu zahlende Umsatzsteuer oder den Erstattungsanspruch.

Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, welche sich regelmäßig aus der laufenden Finanzbuchführung ergibt, ist eine wichtige Verpflichtung, um die korrekte Abführung der Umsatzsteuer sicherzustellen und mögliche Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Was nutzt mir die FiBu als Unternehmer?

Die Finanzbuchhaltung wird in vielen Unternehmen als lästige gesetzliche Verpflichtung beurteilt. Oft ist es die Komplexität des Steuerrechts, die diese Meinung bei den Unternehmern begünstigt. Doch die Unternehmensinformationen, die durch die Finanzbuchhaltung geschaffen werden, sind mit einer ganzen Reihe von Vorteilen für ein Unternehmen verbunden. So können in der Kostenrechnung betriebswirtschaftlich sinnvolle Strategien für Verbesserungen abgeleitet und entwickelt werden. Der Steuerberater kann als objektiver Experte in diesem Kontext wertvolle Unterstützung bieten. Zudem dienen Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss einem Unternehmen dazu, relevante Auskünfte zu erteilen – etwa an mögliche Darlehensgeber.

Mit einer vollständig digitalen Kanzlei wie wlw profitieren Unternehmen von weiteren Vorteilen. So werden etwa Belege papierlos über das Programm DATEV Unternehmen Online erfasst. OCR-Erkennung und eine in Teilen automatische Zuordnung sparen Zeit und Geld. Die Auswertung und der Zugriff auf die erhobenen Daten können von überall erfolgen. Kontaktieren Sie uns gerne unter der info@wlw-partner.de.

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