Unternehmensbewertung

Sie möchten Ihr Unternehmen verkaufen oder planen ein anderes Unternehmen zu kaufen? Wir unterstützen Sie von Beginn an durch umfassende Analysen des Unternehmens und seiner Daten, um Ihnen eine optimale Entscheidungsgrundlage für Ihre Transaktion zu bieten.

Das leisten wir bei der Unternehmensbewertung:

– Bewertung für Unternehmenskauf und -verkauf
– Erstellung von Gutachten für steuerliche Zwecke
– Unterstützung bei Nachfolgeregelungen und Erbschaften
– Anwendung anerkannter Bewertungsmethoden

Die Unternehmensbewertung – eine Frage der Perspektive

Die Bewertung eines Unternehmens ist eine komplexe Aufgabe, bei der unterschiedliche Interessen eine Rolle spielen. Verkäufer berücksichtigen oft ihren persönlichen Einsatz, das investierte Kapital und die Entwicklung des Unternehmens. Daraus ergibt sich oft ein Unternehmenswert, der mit emotionalen Faktoren verknüpft ist und möglicherweise höher ausfällt als die Bewertung durch die Käufer. Diese hingegen richten ihren Blick auf das Ertragspotenzial, das das Unternehmen bietet und wie sich der Kaufpreis refinanzieren lässt.

Hier kommt eine unabhängige Unternehmensbewertung durch neutrale Experten wie wlw ins Spiel. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer analysieren wir das Unternehmen anhand etablierter Bewertungsverfahren wie dem Ertragswertverfahren oder dem Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF). Das daraus resultierende Gutachten dient als fundierte Verhandlungsgrundlage für Käufer und Verkäufer.

Letztlich wird der Kaufpreis eines Unternehmens durch Verhandlungen bestimmt – im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Eine professionelle Unternehmensbewertung hilft dabei, einen fairen Wert festzulegen und eine solide Entscheidungsbasis für alle Beteiligten zu schaffen.

Welche Methoden zu Unternehmensbewertung gibt es?

Die Multiplikatormethode

Bei der Multiplikatormethode wird der Unternehmenswert auf Basis des Umsatzes oder des operativen Ergebnisses (EBIT) ermittelt. Zusätzlich werden kalkulatorische Kosten berücksichtigt, wie etwa einen kalkulatorischen Unternehmerlohn. Die Berechnung erfolgt anhand des gewichteten Durchschnitts aus mehreren Geschäftsjahren. Hierbei können sowohl vergangene Jahre als auch Prognosen für kommende Geschäftsjahre herangezogen werden. Daraus ergibt sich der sogenannte nachhaltige Umsatz bzw. der nachhaltige Gewinn. Anschließend wird ein Multiplikator angewandt, der sich je nach Branche unterscheidet und deren wirtschaftliche Perspektiven widerspiegelt.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren

Die Bewertungsmethodik des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist im Bewertungsgesetz (§§ 199 ff. BewG) geregelt. Dieses Verfahren zeichnet sich durch seine Vergangenheitsorientierung aus: Grundlage der Bewertung sind die bereinigten Erträge der letzten drei Geschäftsjahre, aus denen ein Durchschnittswert ermittelt wird, der als Jahresertrag dient. Dieser durchschnittliche Jahresertrag wird mit einem Kapitalisierungsfaktor von derzeit 13,75 gemäß BewG multipliziert und bildet so den Ertragswert.

Das DCF Verfahren im IDW S1

Das Bewertungsverfahren nach IDW S1 wurde als Standard zur Unternehmensbewertung vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelt. Hier werden zur Bewertung eines Unternehmens die zu erwartenden Zahlungsüberschüsse herangezogen. Für eine Unternehmensbewertung nach
IDW S1 ist eine Planungsrechnung notwendig. Die prognostizierten Cashflows werden mit einem individuellen Abzinsungssatz kombiniert, der sich aus dem risikofreien Basiszinssatz, der Marktrisikoprämie und dem unternehmensindividuellen Betafaktor zusammensetzt.
Der IDW Standard zur Unternehmensbewertung ist weit komplexer als das vereinfachte Ertragswertverfahren, was zu genaueren Bewertungen führt.

Das Substanzwertverfahren

Beim Substanzwertverfahren wird ermittelt, welcher Betrag erforderlich wäre, um ein Unternehmen mit vergleichbarer Ausstattung unter ähnlichen wirtschaftlichen Bedingungen neu aufzubauen. Dafür wird zunächst der Teilreproduktionswert berechnet, der die Wiederbeschaffungskosten für alle betriebsnotwendigen Vermögenswerte wie Warenbestand, Maschinen oder Fuhrpark umfasst. Anschließend werden die Verbindlichkeiten abgezogen, die bei einer Übernahme an den Käufer übergehen würden. In einem weiteren Schritt werden immaterielle Vermögenswerte berücksichtigt, wodurch sich der sogenannte Vollreproduktionswert ergibt. Eine Variante dieses Ansatzes ist die Berechnung des Liquidationswertes, bei der die Vermögensgegenstände anhand realisierbarer Marktpreise bewertet werden. So lässt sich eine Mindestbewertung für das Unternehmen bestimmen.

Wie funktioniert die Unternehmensbewertung?

Die Ermittlung des Unternehmenswerts durch unsere Expertinnen und Experten basiert auf einer umfassenden Analyse des Unternehmens und seiner wirtschaftlichen Kennzahlen. Wir analysieren die finanziellen Ergebnisse der vergangenen Jahre und prognostizieren mit Ihnen zusammen das Ergebnispotenzial der kommenden Jahre. Dabei fließen Faktoren wie Kostenstrukturen, Umsatzpotenzial, Unternehmensvermögen und bestehende Verbindlichkeiten in unsere Bewertung ein. Auf dieser Basis identifizieren wir Chancen und Risiken für das Geschäftsmodell des Unternehmens. Darüber hinaus berücksichtigen wir weitere entscheidende Einflussfaktoren, z. B. die angemessene Entlohnung für den bisherigen Unternehmer.

Diese ganzheitliche Betrachtung ermöglicht eine fundierte und realistische Unternehmensbewertung, die als Basis für Kaufpreisverhandlungen dient. Unsere Expertinnen und Experten in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung erläutern Ihnen das Vorgehen bei der Unternehmensbewertung und welches Verfahren für Sie individuell das passende ist.

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