Steuerliche Vorteile betrieblicher Gesundheitsförderung
Ein gut aufgestelltes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist nicht nur ein Erfolgsfaktor für die Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeitenden, sondern auch ein Instrument zur Senkung von Fehlzeiten. Darüber hinaus bietet der Gesetzgeber Unternehmen attraktive steuerliche Vergünstigungen, wenn sie in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden investieren.
Steuerliche Begünstigung nach § 3 Nr. 34 EStG
Das Einkommensteuergesetz sieht in § 3 Nr. 34 EStG eine Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung vor. Danach bleiben Leistungen des Arbeitgebers bis zu 600 Euro pro Mitarbeitenden und Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie bestimmten Anforderungen genügen.
Gefördert werden Maßnahmen, die über die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge hinausgehen und hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen. Dazu gehören beispielsweise:
- Kurse zur Stressbewältigung oder Rückengesundheit
- Ernährungsprogramme
- Bewegungsangebote
- Suchtprävention
Auch ein betriebseigener Fitnessraum, der Mitarbeitenden unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, gilt dies als steuer- und sozialversicherungsfreie Maßnahme. Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber die Kosten für eine Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in einem externen Fitnessstudio übernimmt – in diesem Fall liegt steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn vor.
Abgrenzung zu Sachbezugsfreigrenzen
Neben der steuerfreien Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG monatlich zusätzliche Vorteile bis 50 Euro steuerfrei gewähren, z. B. in Form von Gutscheinen oder Geldkarten. Allerdings dürfen diese Sachzuwendungen nicht für Gesundheitsmaßnahmen verwendet werden, die bereits unter die steuerfreie Gesundheitsförderung fallen. Eine doppelte Begünstigung ist ausgeschlossen.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die sogenannte Gesundheitspauschale von 600 Euro bietet Unternehmen und Mitarbeitenden gleichermaßen Vorteile: Arbeitgeber profitieren von der Steuer- und Beitragsfreiheit, reduzieren Krankheitsausfälle und stärken die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen.
Arbeitnehmer genießen hochwertige Gesundheitsangebote, ohne einen geldwerten Vorteil versteuern zu müssen.
Nutzen Sie die gesetzlichen Spielräume optimal aus
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