FAQ – Jahresabschluss
Was gehört alles zu einem Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls einen Anhang und wird sofern gesetzlich oder per Gesellschaftsvertrag gefordert um einen Lagebericht ergänzt. Diese Bestandteile zeigen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Unsere Steuerberater unterstützen Sie persönlich – auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Regensburg und München.
Welche Unterlagen werden für den Jahresabschluss benötigt?
Benötigt werden Buchhaltungsunterlagen wie Kontenübersichten, Rechnungen, Inventurlisten und Verträge. Zusätzlich sind Bankauszüge und Nachweise über Rückstellungen wichtig. Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Bilanzierung und die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Wer muss einen Jahresabschluss aufstellen?
Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sind gesetzlich zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Einzelunternehmen müssen ihn aufstellen, wenn sie bestimmte Umsatz- oder Gewinnschwellen überschreiten. Für kleinere Betriebe genügt oft die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Was ist der Unterschied zwischen Bilanz, GuV und Jahresabschluss?
Die Bilanz dient der Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital, während die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Erträge und Aufwendungen gegenüberstellt. Der Jahresabschluss fasst beide zusammen und ergänzt sie ggf. um einen Anhang. Der Jahresabschluss dient als Grundlage für Steuerberechnung und Unternehmensbewertung.
Wie läuft die Erstellung eines Jahresabschlusses mit einem Steuerberater ab?
Der Mandant stellt alle relevanten Unterlagen wie Buchhaltungsdaten, Kontoauszüge und Belege bereit, woraufhin der Steuerberater die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Anschließend erfolgen eine Abstimmung und Besprechung, bevor der Abschluss finalisiert, von der Geschäftsführung aufgestellt und ggf. beim Finanzamt eingereicht oder beim Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses beim Steuerberater?
Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses beim Steuerberater richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Da die Kosten auch von Faktoren wie beispielsweise dem Erstellungsaufwand und dem vereinbarten Gebührensatz abhängen, lässt sich kein pauschaler Betrag nennen. Es lässt sich jedoch festhalten, dass die Kosten bei mehreren hundert Euro für kleine Unternehmen beginnen und mit zunehmender Unternehmensgröße steigen.
Welche Vorteile hat die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater?
Die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater bietet den Vorteil, dass alle gesetzlichen Vorschriften korrekt eingehalten werden. Zudem spart der Unternehmer Zeit und profitiert von steuerlicher Beratung, die mögliche Optimierungen aufzeigt.
Welche Fehler treten häufig beim Jahresabschluss auf?
Häufige Fehler beim Jahresabschluss sind fehlerhafte oder unvollständige Buchungen, falsche Bewertung von Vermögensgegenständen und Rückstellungen sowie das Übersehen steuerlicher Vorschriften. Auch fehlende Abstimmung zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung kommt oft vor.
Wann ist ein Anhang erforderlich?
Gemäß § 264 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB den Jahresabschluss um einen Anhang ergänzen, sofern sie nicht nach § 264 Abs. 1 S. 5 HGB , § 264 Abs. 3 HGB oder nach § 264b HGB auf die Aufstellung eines Anhangs verzichten können.
Wann ist ein Lagebericht notwendig?
Grundsätzlich haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie ihnen gleichgestellte Personengesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB einen Lagebericht aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften sowie Kleinstkapitalgesellschaften sind hingegen nicht zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet.
Gegebenenfalls ist eine Aufstellung des Lageberichts aufgrund einer Verpflichtung in Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorgesehen.
Wie unterscheidet sich der Jahresabschluss von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
Der Jahresabschluss umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang und zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR oder Vier-Drei-Rechnung wegen § 4 Abs. 3 EStG) hingegen ist eine vereinfachte Gewinnermittlung, bei der nur Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden und die vor allem für kleinere Unternehmen und Freiberufler zulässig ist.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und damit für die Berechnung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer. Außerdem können sich durch Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, welche die Steuerlast beeinflussen.
Wie lange muss ein Jahresabschluss aufbewahrt werden?
Ein Jahresabschluss muss nach den gesetzlichen Vorgaben zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Abschluss aufgestellt wurde.
Was passiert, wenn der Jahresabschluss zu spät abgegeben wird?
Wenn der Jahresabschluss zu spät abgegeben wird, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen und im schlimmsten Fall Zwangsgelder oder Schätzungen des Gewinns vornehmen. Außerdem können Verzögerungen zu steuerlichen Nachteilen und zusätzlichen Kosten führen.
Bei einer verspäteten Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger drohen Ordnungsgelder durch das Bundesamt für Justiz, die je nach Unternehmensgröße mehrere tausend Euro betragen können.
Welche digitalen Tools oder Schnittstellen können bei der Erstellung helfen?
Digitale Tools wie DATEV oder Lexoffice unterstützen die Erstellung des Jahresabschlusses durch automatisierte Buchhaltung und Schnittstellen zur Finanzbuchführung. Zusätzlich erleichtern Schnittstellen zu ERP-Systemen oder Banking-APIs den Datenaustausch und reduzieren manuelle Eingaben.
Was bedeutet der Jahresabschluss für die Unternehmensbewertung oder Bonität?
Der Jahresabschluss ist eine zentrale Grundlage für die Unternehmensbewertung, da er die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage transparent macht. Banken und Investoren nutzen ihn zur Einschätzung der Bonität und Kreditwürdigkeit, was direkten Einfluss auf Finanzierungsmöglichkeiten hat.
Wie prüft der Steuerberater den Jahresabschluss auf Plausibilität?
Der Steuerberater prüft den Jahresabschluss auf Plausibilität, indem er die Zahlen mit der Buchführung und den Vorjahreswerten vergleicht und ungewöhnliche Abweichungen hinterfragt. Zusätzlich führt er Kontrollrechnungen und Abstimmungen durch, um sicherzustellen, dass die Angaben vollständig und nachvollziehbar sind.