Die Homeoffice-Pauschale bzw. Tagespauschale 2025

Eingeführt wurde sie 2020 als Homeoffice-Pauschale, um Steuerpflichtige zu entlasten, die nicht über ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer zuhause verfügen. Heute spricht man von der Tagespauschale. Wer von ihr profitiert und welche Bedingungen gelten, erfahren Sie in unserem neuesten Beitrag.

Steuerliche Absetzbarkeit auch ohne Arbeitszimmer

Mit der Tagespauschale hat der Gesetzgeber Steuerpflichtigen eine Möglichkeit geschaffen, einen Arbeitsplatz zuhause steuerlich geltend zu machen, auch wenn sie nicht über ein gesondertes Arbeitszimmer verfügen.

Für die steuerliche Geltendmachung eines Arbeitszimmers gelten strenge Voraussetzungen. So muss es sich zum Beispiel um einen separaten Raum handeln, ein Schreibtisch in einem anderweitig genutzten Zimmer ist nicht ausreichend. Außerdem muss das Arbeitszimmer wesentlich zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Es gelten weitere Regeln, auf die geachtet werden muss.

Im Vergleich dazu ist für die Nutzung der Homeoffice-Pauschale kein gesondertes Arbeitszimmer nötig.

Homeoffice-Pauschale wird Tagespauschale

Seit 2023 heißt die Homeoffice-Pauschale Tagespauschale. Lag sie bei ihrer Einführung 2020 noch bei 5 Euro pro Kalendertag und maximal 600 Euro pro Wirtschafts- oder Kalenderjahr, so wurde sie zum 1. Januar 2023 auf 6 Euro pro Tag in Remote Work erhöht. Jährlich können gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 3c EStG Steuerpflichtige bis zu 1260 Euro geltend machen, was 210 Tagen im Homeoffice entspricht. Dieser Betrag entspricht der Pauschale, welche nach § 4 Abs. 5 Nr. 3b EStG pauschal für ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann.

Fragen zur Homeoffice-Pauschale 2025?

Wenn Sie Fragen haben zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihres Arbeitszimmers, den Regelungen zu Remote Work und Homeoffice oder sich bezüglich Ihrer Steuererklärung beraten lassen möchten, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Vereinbaren Sie Ihren Termin unter info@wlw-partner.de.